Wir haben letztes Jahr uns ein Haus gekauft, genauer gesagt März 2018. Unsere Tochter ist im April 2019 auf die Welt gekommen (erstes Kind). Hätten wir trotzdem ein Recht auf Baukindergeld?
Leider kommt das Baukindergeld in Ihrem Fall nicht in Frage. Für einen Hauskauf 2018 hätte Ihre Tochter spätestens drei Monate nach dem Einzug geboren sein müssen. Zudem ist die Antragsfrist Ende 2018 abgelaufen.
Jetzt kostenlos anmelden und Sie bleiben auf dem Laufenden.