Expertenrat

Bekommen wir auch Baukindergeld für unseren Neubau, wenn wir eine geerbte Wohnung vermieten?

Unser Experte aktion pro eigenheim antwortet

Frage von Marc K. am 29.06.2018 

Wir sind verheiratet und haben zwei Kinder (Mitte 2014 und Anfang 2018 geboren). Wir planen gerade den Neubau eines Einfamilienhaus. Der Bauvertrag wurde im Mai 2018 unterschrieben. Wir warten derzeit auf die Baugenehmigung. Derzeit leben wir zur Miete. Wir haben allerdings 2015 jeweils eine Wohnung geerbt, die wir vermieten. Eigentümer sind wir allerdings nicht als Familie, sondern jeder für sich. Haben wir Anspruch auf Baukindergeld?

Antwort von aktion pro eigenheim 

Inwieweit sich geerbte Wohnungen auf den Anspruch auf Baukindergeld auswirken, wissen wir leider noch nicht. Die ausführlichen Förderrichtlinien sind leider noch nicht veröffentlicht. Wir hoffen, dass diese bis Ende Juli vorliegen.

Bitte beachten Sie: Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung.
 
 
 
 
 
 
 

Unsere Experten unterstützen Sie gerne bei Ihrer Bauplanung

Newsletter

Jetzt kostenlos anmelden und Sie bleiben auf dem Laufenden.

 
 
 
 
 
aktion-pro-eigenheim.de verwendet Cookies. Durch die Nutzung unseres Ratgeberportals stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Datenschutzerklärung