Expertenrat

Wir haben im November 2017 ein Haus ersteigert, der Notarvertrag wurde Anfang 2018 geschlossen. Bekommen wir Baukindergeld?

Unser Experte aktion pro eigenheim antwortet

Frage von Eva W. am 20.09.2018 

Das Haus wurde am 15.11.2017 beim Amtsgericht ersteigert. Im Januar 2018 kam es zum Notarvertrag. Bekommen wir Baukindergeld?

Antwort von aktion pro eigenheim 

Ja, wenn die Voraussetzungen wie Einkommen etc stimmen, kommt das Baukindergeld in Frage. Maßgebend ist das Datum des notariellen Vertrags.


Kommentare

Eva W.

Die Grundbucheintragung erfolgte im Januar 2018. Ist dieses Datum maßgeblich? 

aktion pro eigenheim

Inzwischen konnten wir bei der KfW nachfragen: Da es bei einer Zwangsversteigerung keinen Kaufvertrag gibt, ist der Tag des Zuschlags maßgebend, also der Tag, an dem Sie die Immobilie ersteigert haben. Das hieße in Ihrem Fall leider, dass Sie das Baukindergeld nicht beantragen können.

Bitte beachten Sie: Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung.
 
 
 
 
 
 

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