Expertenrat

Ich möchte meine Garage verlängern und später überdachen. Ist das in Sachsen-Anhalt baugenehmigungspflichtig?

Unser Experte aktion pro eigenheim antwortet

Frage von M. K. am 18.10.2018 

Ich habe eine Garage mit den Maßen 8x4 m. Die Mittelwand dient mir und dem Nachbarn als tragende Wand der Dachplatten (Betonplatten). (Wand steht auf Nachbargrundstück / Grenze). Hinter seiner Garage hat er einen Schuppen, welcher auf der Grenze steht. Dieser geht bis zu beider Grundstücksenden. Ich möchte meine Garage verlängern um 3m. Was muss ich beachten ? ( Land Sachsen Anhalt )  An die verlängerte Garage soll später noch eine Überdachung kommen, die bis Grundstücksende geht, welche dann 5x4m ist. (Andere Grundstücksgrenze ist ein Fußballplatz) 

Ist das alles baugenehmigungspflichtig ? Statikpflichtig?  Brandwandpflichtig? Ich habe davon leider keine Ahnung und suche die günstigste Lösung. 

Antwort von aktion pro eigenheim 

Dazu sollten Sie unbedingt einen Blick in die Landesbauordnung von Sachsen-Anhalt werfen! Dort können Sie nachlesen, für welche Garagenbauten Sie eine Baugenehmigung benötigen. Bis zu einer bestimmten Größe sind Garagen, Stellplätze und Terrassenüberdachungen genehmigungsfrei, die Bauvorlagen müssen aber dennoch bei der Gemeinde eingereicht werden. Da sich die Garage und die geplante Überdachung direkt an der Grundstücksgrenze befinden, ist auch in Bezug auf die Abstandsflächen ein Blick in die Landesbauordnung nötig. Dort finden Sie auch die Angaben, wie hoch und lang die Bebauung an der Grundstücksgrenze sein darf.

In Bezug auf die Bauvorschriften (Brandschutz etc.) ist die Garagenverordnung (GaVO) wichtig. Je nach Größe der Garage ist dort festgelegt, welche Vorschriften eingehalten werden müssen.

Bitte beachten Sie: Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung.
 
 
 
 
 
 

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