Expertenrat

Ich möchte eine Eigentumswohnung altersgerecht, Heizkosten sparend und einbruchssicher sanieren. Was muss ich tun um Zuschüsse oder Kredite zu erhalten?

Unser Experte aktion pro eigenheim antwortet

Frage von Petra W. am 07.04.2015 

Ich möchte eine Eigentumswohnung altersgerecht, Heizkosten sparend und einbruchssicher sanieren. Was muss ich tun um Zuschüsse oder Kredite zu erhalten?

 

Antwort von aktion pro eigenheim 

Für Ihr Vorhaben können Sie unterschiedliche Fördermittel in Anspruch nehmen, vor allem von der KfW-Bank: So können Sie vor allem von den KfW-Förderungen aus den Programmen „Altersgerechten Umbauen“ und “Energieeffizient Sanieren“ profitieren, die miteinander kombiniert werden können. Oft können Sie mit einer Maßnahme gleichzeitig den Energieverbrauch senken, den Einbruchschutz erhöhen und Barrieren in Ihrer Wohnung abbauen, wie zum Beispiel durch die Erneuerung der Fenster und Türen, den nachträglichen Einbau von Rollläden oder den Einsatz von Smarthome-Technik.

Der erste Schritt wäre somit die Auswahl der Sanierungsmaßnahmen und die Planung der Sanierung: Hier lohnt es sich in Ihrem Fall, sich fachmännische Unterstützung durch einen Energieberater zu suchen. Denn eine Herausforderung bei einem so umfangreichen Vorhaben wie Ihrem ist mitunter, ein individuelles Sanierungspaket zu schnüren, das zu Ihren Ansprüchen, aber auch finanziellen Möglichkeiten passt und gleichzeitig den gesetzlichen Vorgaben Rechnung trägt. Bei der energetischen Sanierung ist deshalb eine individuelle Planung unverzichtbar. Hilfreich ist hier unser Sanierungsfahrplan sowie unser Ratgeber Sanierungsplanung – hier finden Sie jede Menge Tipps rund um die Planung und den Ablauf der Sanierung.

Die Unterstützung eines Energieberaters ist ohnehin erforderlich, denn wenn Sie eine Förderung der KfW-Bank erhalten wollen, müssen Sie einen sachverständigen Energieberater hinzuziehen: Diese sind in der Liste der Energieeffizienz-Experten für Förderprogramme des Bundes zu finden. Nur er kann die Förderung beantragen beziehungsweise die notwendigen Bescheinigungen ausstellen. Zu beachten ist außerdem: Der Antrag auf die KfW-Förderung unbedingt vor Beginn der Sanierung bei der KfW gestellt werden. Das läuft normalerweise über die Hausbank (beim Kredit), der Zuschuss kann direkt bei der KfW beantragt werden. In unserem Expertentipp können Sie noch einmal nachlesen, wie Sie KfW-Förderung richtig beantragen.

Wer KfW-Förderung erhalten will, muss je nach Maßnahme bestimmte technischen Mindestabforderungen erfüllen – diese finden Sie in den Expertentipps zu den einzelnen Förderungen/Maßnahmen.

Folgende Förderungen/Sanierungsmaßnahmen kommen für Sie infrage:

  • Förderung für Barrierefreiheit / altersgerechten Umbau: Für den altersgerechten Umbau vergibt die KfW eine Förderung von bis zu 50.000 Euro Kredit im Programm „159 Altersgerecht Umbauen – Kredit“ oder alternativ einen Zuschuss von bis zu acht Prozent der förderfähigen Investitionskosten (max. 4.000 Euro pro Wohneinheit) im Programm „455 Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“. Welche Maßnahmen im Detail förderfähig sind, lesen Sie in unserem Expertentipp Barrierefrei Umbauen mit KfW-Förderung.
  • Förderung für mehr Einbruchschutz / Förderung fürs Heizkosten sparen:  Auch wenn Sie Ihren Einbruchschutz verbessern wollen, können Sie dafür KfW-Förderung nutzen. Die KfW vergibt zwar keine direkte Förderung für Maßnahmen zum Einbruchschutz, allerdings können Sie Fördermittel aus den Programmen "Energieeffizient Sanieren“ und ebenfalls aus dem Programm „Altersgerecht Umbauen“ nutzen. Die Übersicht zu allen Fördermöglichkeiten erhalten Sie in unserem Expertentipp "KfW-Förderung für mehr Einbruchschutz“. So fördert die KfW im "Energieeffizient Sanieren“ den Austausch der alten Haustür und alter Fenster gegen moderne, energieeffiziente Varianten oder die Nachrüstung von Rollläden. Möglich ist die Förderung entweder als zinsgünstiger Kredit von maximal 50.000 Euro oder als Zuschuss von maximal 5.000 Euro je Wohneinheit. Auch die Nachrüstung von Bewegungsmeldern, Systemen zur Einbruchs- und Überfallmeldung und die Beleuchtung des Eingangsbereichs sind förderfähig – hier greift wieder das Programm „Altersgerecht Umbauen“.
  • Förderung für die energetische Sanierung: Den kompletten Überblick zu allen Fördermöglichkeiten für die unterschiedlichen Sanierungsmaßnahmen finden Sie unter Förderung.

Übrigens: Es kann durchaus auch andere Förderungen geben, von denen Sie profitieren können. Neben Bund und Ländern stellen oft auch zusätzlich noch die Kommunen und örtlichen Energieversorger Fördermittel in Form von Zuschüssen zur Verfügung. Um alle Möglichkeiten optimal auszuschöpfen, können Sie unseren kostenlosen Fördergeld-Service nutzen. Dabei recherchieren und optimieren Experten Ihre Zuschüsse und stellen Ihnen unterschriftsreife Anträge für die Förderung zur Verfügung. Hierzu benötigen Sie lediglich die Handwerker-Angebote für Ihre Sanierung.

Bitte beachten Sie: Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung.
 
 
 
 
 
 
 

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