Ich besitze ein Erbbaugrundstückin Hamburg Farmsen und möchte mein Haus verkaufen. Die Zustimmung der Kirche liegt vorn. Nun meine Frage: Ein Käufer fragt für seine zu finanzierende Bank an, ob die Kirche die im Grundbuch eingetragene erste Rangfolge an die Bank abtreten würde?
Diese Anfrage der Bank ist nicht ungewöhnlich, oft verlangt das Kreditinstitut die erste Rangstelle im Grundbuch. Einen Anspruch darauf gibt es nicht, die Entscheidung liegt beim Grundstückseigentümer, in diesem Fall also bei der Kirche. Die Kirche müsste dann bereit sein, mit dem Erbbauzins und mit dem Vorkaufsrecht im Rang zurückzutreten. Ist die Kirche damit nicht einverstanden, ist eine Finanzierung für den Käufer nur möglich, wenn die Bank sich mit dem Rang nach den Rechten des Grundstückseigentümers zufrieden gibt. Das sollte unbedingt vor dem Hauskauf geklärt werden.
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