Expertenrat

Zählt der Freibetrag für ein Kind rückwirkend auch dann, wenn dieses erst in diesem Jahr geboren wurde?

Unser Experte aktion pro eigenheim antwortet

Frage von Marco M. am 26.08.2018 

Mich würde interessieren, wie es sich mit der Einkommensgrenze in folgendem Fall verhält: Meine Frau und ich liegen über den 75.000 €, wenn man den Freibetrag des Kindes nimmt, dann liegen wir aber unter der Grenze von 90.000 €. Jetzt ist unser Kind diesen Sommer geboren. Zählt der Freibetrag für das Kind dennoch für die beiden letzten Jahren? 

Antwort von aktion pro eigenheim 

Die Einkommensgrenze berechnet sich nach den finanziellen Umständen zur Beantragung. Aus diesem Grund sind Sie vermutlich antragsberechtigt. Da noch keine genauen Informationen zum Baukindergeld bekannt sind, ist unsere Antwort leider nicht verbindlich.


Bitte beachten Sie: Die kompletten Förderrichtlinien sind noch nicht veröffentlicht, sodass wir Ihre Frage nur nach dem jetzigen Stand der Informationen beantworten können. 

Bitte beachten Sie: Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung.
 
 
 
 
 
 
 

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