Expertenrat

Wir haben gebaut und wollen nun das Grundstück einzäunen. Wie lange darf sich die Baubehörde mit der Bearbeitung unseres Antrags Zeit lassen?

Unser Experte aktion pro eigenheim antwortet

Frage von Stefan S. am 02.09.2015 

Welche Fristen hat das Bauamt in Rheinland-Pfalz bei der Erteilung von Baugenehmigungen zu beachten? Wir haben gebaut und wollen nun das Grundstück einzäunen. Die Bauvorschrift der Gemeinde sieht vor, dass die Einfriedungen nur bis zu 1,25m hoch sein dürfen. Ausnahmen jedoch auf Antrag möglich sind. Die Baubehörde hat sich nun bis zu einer Reaktion auf unsere Anfrage mehr als 3 Monate Zeit gelassen. Weiß jemand, wie die Fristen in der Landesbauordnung zu verstehen sind? vergl. § 65 Behandlung des Bauantrags.

Antwort von aktion pro eigenheim 

Die Regelungen zur so genannten Einfriedung des Grundstücks, also die Abgrenzung durch Zäune oder Hecken, sind meistens entweder im Nachbarrecht des Bundeslandes geregelt oder im Bebauungsplan der jeweiligen Gemeinde. Die gesetzlichen Regelungen in der Landesbauordnung zur Erteilung einer Baugenehmigung beziehungsweise zur Behandlung des Bauantrags gelten dafür nicht. Vielleicht ist Ihr Antrag in der Urlaubszeit in der Gemeinde liegen geblieben? Am einfachsten klärt das ein Telefonat mit der Baubehörde und wenn wir Ihre Frage richtig verstehen, haben Sie inzwischen auch eine Antwort auf Ihre Anfrage bekommen?

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