Expertenrat

Wir haben im November 2017 den Kaufvertrag für unsere Wohnung unterschrieben, aber erst im Januar bezahlt. Hätten wir Anspruch auf Baukindergeld?

Unser Experte aktion pro eigenheim antwortet

Frage von Marijana S. am 21.05.2018 

Wir haben im November letztes Jahr unseren Kaufvertrag für unsere Wohnung unterschrieben, haben aber erst im Januar die Wohnung gezahlt und auch ins Grundbuch wurde es erst im Januar eingetragen. Nun meine Frage: Es heißt ja, es wird rückwirkend zum Januar gezahlt. Hätten wir dann Anspruch oder nicht? 

Antwort von aktion pro eigenheim 

Anspruch auf das Baukindergeld werden voraussichtlich alle Familien haben, die einen Kaufvertrag oder eine Baugenehmigung mit Datum ab dem 1.1.2018 haben. Demnach hätten Sie leider keinen Anspruch auf Baukindergeld.

Bitte beachten Sie: Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung.
 
 
 
 
 
 
 

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