Expertenrat

Greift das neue Bauvertragsrecht in Bezug auf den Zeitpunkt der Fertigstellung auch für unsere Verträge von 2017?

Unser Experte aktion pro eigenheim antwortet

Frage von Ann-Kristin K. am 24.04.2018 

Nach dem neuen Bauvertragsrecht ist das Fertigstell-Datum verbindlich. Wir haben unsere Verträge jedoch 2017 unterschrieben. Greift die Regelung auch für uns oder was muss ich tun damit es auch bei uns greift?

Antwort von aktion pro eigenheim 

Das neue Bauvertragsrecht gilt seit dem 1.1.2018. Für Verträge, die 2017 geschlossen wurden, greift die Regelung rückwirkend leider nicht.

Bitte beachten Sie: Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung.
 
 
 
 
 
 
 

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