Nach dem neuen Bauvertragsrecht ist das Fertigstell-Datum verbindlich. Wir haben unsere Verträge jedoch 2017 unterschrieben. Greift die Regelung auch für uns oder was muss ich tun damit es auch bei uns greift?
Das neue Bauvertragsrecht gilt seit dem 1.1.2018. Für Verträge, die 2017 geschlossen wurden, greift die Regelung rückwirkend leider nicht.
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