Expertenrat

Baukindergeld: Welcher Zeitpunkt zählt als "verkauft"? Die notarielle Beurkundung? Oder ein anderer Zeitpunkt?

Unser Experte aktion pro eigenheim antwortet

Frage von Stefan G. am 18.09.2018 

Ich besitze aus meiner ledigen Zeit noch eine Wohnung, die ich jetzt im Zuge eines Haus Neubaus mit meiner Familie (Gebdatum der Kinder 03/2015 Und 04/2018)verkaufen möchte. Bezüglich des Baukindergeld darf ich zum Zeitpunkt der Baugenehmigung keine Immobilie besitzen. Welcher Zeitpunkt zählt als "verkauft"? Die notarielle Beurkundung? Oder ein anderer Zeitpunkt?

Antwort von aktion pro eigenheim 

Nach Auskunft der KfW zählt das Datum des notariellen Kaufvertrags (also die notarielle Beurkundung des Verkaufs). Dieses Datum muss vor dem Stichtag Baugenehmigung liegen.

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