Baukindergeld: Was genau fällt nicht unter den Begriff "Wohnimmobilie zur Dauernutzung"?
Unser Experte aktion pro eigenheim antwortet
Frage von Roman K. am 21.09.2018 Was genau fällt nicht unter den Begriff "Wohnimmobilie zur Dauernutzung"? Gewerbeimmobilie? Wie ist dies definiert? Und was ist mit Dauernutzung gemeint?
Antwort von aktion pro eigenheim
Gewerbeimmobilien fallen nicht darunter. Auch ein Ferienhaus oder eine Ferienwohnung ist kein Ausschlusskriterium für das Baukindergeld, weil nicht dauerhaft zu Wohnzwecken genutzt.
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