Expertenrat

Wie ist es mit dem Baukindergeld, wenn man eine Wohnimmobilie mit eingetragenem Nießbrauchrecht besitzt?

Unser Experte aktion pro eigenheim antwortet

Frage von Nicolas B. am 17.09.2018 

Im aktuellen Merkblatt zum Baukindergeld steht, dass keinerlei Eigentum an einer Wohnimmobilie vorhanden sein darf. Gilt dies auch für den Fall, dass eine Wohnimmobilie vorhanden ist, auf diese jedoch ein Nießbrauch eingetragen ist? Es besteht für diese Immobilie also weder ein Wohnrecht noch ein Erlös durch Mieten.

Antwort von aktion pro eigenheim 

Laut Auskunft der KfW ist auch das ein Ausschlusskriterium für das Baukindergeld. Wer den Zuschuss beantragen möchte, darf zum Stichtag Kaufvertrag/Baugenehmigung für keine weitere Wohnimmmobilie in Deutschland im Grundbuch stehen.

Bitte beachten Sie: Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung.
 
 
 
 
 
 
 

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