Expertenrat

Bekommen wir Baukindergeld, wenn wir uns beim Wohneigentum vergrößern wollen?

Unser Experte aktion pro eigenheim antwortet

Frage von Jan S. am 13.09.2018 

Heute sind ja die endgültigen Voraussetzungen für das Baukindergeld veröffentlicht worden. Wir haben als unverheiratetes Paar je zur Hälfte im Jahr 2014 Wohneigentum erworben. Im Jahr 2015 haben wir geheiratet und im Jahr 2016 kam unserer Sohn zur Welt. Nun wollen wir uns vergrößern. Bekommen wir nun die Förderung oder nicht?

Antwort von aktion pro eigenheim 

Nein, leider bekommen Sie das Baukindergeld nicht. Die Förderbedingungen der KfW schließen eine Förderung aus, wenn im Haushalt schon Wohneigentum vorhanden ist (egal ob selbstgenutzt oder vermietet).

Bitte beachten Sie: Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung.
 
 
 
 
 
 
 

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