Expertenrat

Baukindergeld: Was ist denn nun richtig beim Ersterwerb?

Unser Experte aktion pro eigenheim antwortet

Frage von Tobias S. am 14.09.2018 

Bisher hieß es, auch in den Antworten hier, dass der Ersterwerb einer "gemeinsamen" Immobilie förderfähig ist. Danach dürfte eine vorhandene als Single erworbene Immobilie kein Problem sein. Im aktuellen Merkblatt ist jedoch davon die Rede, dass keinerlei Eigentum bei keinem der Partner vorhanden sein darf. Was ist nun richtig?

Antwort von aktion pro eigenheim 

Richtig, das Merkblatt der KfW und damit die Förderbedingungen weichen in diesem Punkt erheblich von den zuvor kommunizierten Eckpunkten ab. Weil die Förderbedingungen bis gestern unklar waren, haben wir die Fragen davor auch unter Vorbehalt beantwortet. Offensichtlich ist an diesem Punkt noch nachgebessert worden, eventuell um Kosten zu sparen.

Verbindlich beim Baukindergeld sind jetzt die veröffentlichten Förderbedingungen aus dem Merkblatt der KfW. Das heißt, dass der Haushalt zum Stichtag (Baugenehmigung/Kaufvertrag) keine weitere Wohnimmobilie in Deutschland besitzen darf. Dabei ist unerheblich, ob diese Immobilie als Single oder schon als Familie erworben wurde.

Bitte beachten Sie: Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung.
 
 
 
 
 
 

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