Expertenrat

Was gilt beim Baukindergeld als Einzugsdatum und was ist, wenn wir uns an verschiedenen Daten umgemeldet haben?

Unser Experte aktion pro eigenheim antwortet

Frage von Alexander P. am 08.04.2019 

Was gilt als Einzug??? Das genaue Datum oder der Monat? Es sind ja drei Monate - und sagen wir mal man ist am 14.2.19 eingezogen - gilt dann als Stichtag der 15.5. oder der 31.5. und wie ist das wenn wir, also meine Frau und ich, uns zu verschiedenen Daten umgemeldet haben? Gilt da das Datum des Antragstellers? Oder vl. sogar das Ende des Mietvertrages der alten Wohnung?

Antwort von aktion pro eigenheim 

Das Einzugsdatum ist beim Baukindergeld genau geregelt - es ist das Datum, das auf Ihrer Meldebestätigung steht. Ab diesem Datum läuft die 3-Monats-Frist.

Auf Ihre Frage nach den unterschiedlichen Daten gibt die KfW in ihren FAQ Auskunft: "Sofern Sie, Ihr Ehe- oder Lebens­partner oder Partner aus eheähnlicher Gemeinschaft oder Ihre Kinder zu unter­schiedlichen Zeitpunkten in die neue Wohn­immobilie ziehen, läuft Ihre 3-Monatsfrist zur Beantragung von Baukinder­geld ab dem Einzugs­datum (amtliche Melde­bestätigung), an dem die erste Person aus Ihrem Haushalt in das neu erworbene Wohneigentum einzieht."

Bitte beachten Sie: Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung.
 
 
 
 
 
 
 

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