Expertenrat

Wie ist es mit dem Baukindergeld, wenn nur einer alleine innerhalb einer Zugewinngemeinschaft (Erwerb vor der Ehe) Eigentümer einer Wohnimmobilie ist?

Unser Experte aktion pro eigenheim antwortet

Frage von Ulrich W. am 13.09.2018 

Meine Frau und ich bauen zurzeit ein Einfamilienhaus, in das wir mit unseren 2 Kindern einziehen wollen. Wir erfüllen soweit alle Voraussetzungen für das Baukindergeld. Allerdings besitze ich noch ein vermietetes Mehrfamilienhaus. Im Merkblatt ist die Rede davon, dass der Haushalt als Ganzes keine Wohnimmobilie haben darf. Wie ist es, wenn nur einer alleine innerhalb einer Zugewinngemeinschaft (Erwerb vor der Ehe) Eigentümer einer Wohnimmobilie ist?

Antwort von aktion pro eigenheim 

Dazu macht die KfW im Merkblatt zu den Förderbedingungen klare Angaben: "Gefördert wird der Ersterwerb, das heißt der erstmalige Kauf oder Neubau, von selbstgenutztem Wohneigentum in Deutschland. Sofern der Haushalt (Antragsteller sowie Ehe- oder Lebenspartner oder Partner aus eheähnlicher Gemeinschaft oder Kinder) Eigentum an einer selbstgenutzten oder vermieteten Wohnimmobilie in Deutschland zur Dauernutzung besitzt, ist eine Förderung mit dem Baukindergeld nicht möglich. Stichtag ist das Datum des Kaufvertrags beziehungsweise der Baugenehmigung oder Bauanzeige für die neu erworbene beziehungsweise geschaffene Wohnimmobilie."


Wenn also der Haushalt (dabei ist es unerheblich, ob Ehepaar oder Lebenspartner etc.) wie in Ihrem Fall schon Wohneigentum besitzt (selbstgenutzt oder vermietet), kommt das Baukindergeld leider nicht mehr in Frage.

Bitte beachten Sie: Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung.
 
 
 
 
 
 
 

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