Expertenrat

Ich finde die Definitionen bei "Baukindergeld und vorhandenes Wohneigentum" durchaus noch spekulativ. Wie ist Ihre Einschätzung?

Unser Experte aktion pro eigenheim antwortet

Frage von Sergej A. am 19.09.2018 

Baukindergeld trotz Eigentumswohnung (kein gemeinsamer Besitz). Die Frage wurde bereits mehrmals gestellt, es besteht jedoch weiterhin Unklarheit.  Folgende Konstellation: ich besitze seit 2013 eine Eigentumswohnung, Kauf noch vor der Heirat und Geburt der Kinder. Somit stehe allein im Grundbuch. Geplant ist nun ein Neubau. Der Vorab-Check auf der Website von KFW ist aus unserer Sicht nicht eindeutig. Angenommen meine Frau stellt den Antrag, gemäß dem Vorab-Check kommt die erste Frage: Ist Ihr neues Zuhause derzeit die einzige Wohnimmobilie in Ihrem Eigentum? Wahrheitsgemäß kann sie ja anklicken. Somit förderberechtigt. Hier wird ja nicht explizit nach gemeinsamen Besitz gefragt, z.B. in Form von "besitzen Sie oder Ihr Partner Wohneigentum ..."  Dies wäre eindeutiger. Auch das Merkblatt zum Baukindergeld unter dem Punkt "Anforderungen an das Eigentum" definiere ich etwas anders: Sofern der Haushalt (Antragsteller sowie Ehe - oder Lebenspartner oder Partner aus eheähnlicher Gemeinschaft oder Kinder) Eigentum an einer selbstgenutzten oder vermieteten Wohnimmobilie in  Deutschland zur Dauernutzung ..." Hierbei ist der Punkt "Antragsteller sowie Ehepartner" für mich nicht klar genug. Heißt das nun das beide (sowie) Besitzer sein müssten? Zumindest definiere ich es so. Ein "Antragsteller oder Ehepartner" ist aus meiner Sicht eindeutiger. Wie ist Ihre Einschätzung zu den Punkten? Ich finde die Definitionen durchaus noch spekulativ.

Antwort von aktion pro eigenheim 

Die Definition des KfW ist eigentlich recht eindeutig, denn für das Baukindergeld werden nicht einzelne Personen, sondern der Haushalt betrachtet. Ihre Frau als Antragstellerin beantwortet nicht die Fragen an sie persönlich, sondern an den Haushalt. Den Haushalt bilden Ihre Frau, Sie und die Kinder. Haben Sie eine Eigentumswohnung (egal, wann erworben), hat der Haushalt auch eine. Sie müssen nicht beide Eigentümer sei, genausowenig, wie Sie am neuen Eigentum beide Eigentümer sein müssen.

Bitte beachten Sie: Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung.
 
 
 
 
 
 
 

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