Baukindergeld: Gilt eine notarielle Übertragung / Schenkung als Erwerb?
Unser Experte aktion pro eigenheim antwortet
Frage von Ruben G. am 19.09.2018 Gilt eine notarielle Übertragung / Schenkung als Erwerb?
Antwort von aktion pro eigenheim
Nein. Für das Baukindergeld zählen der Kauf oder Bau von Wohneigentum als Erwerb. Erbe oder Schenkung werden nicht gefördert.
Bitte beachten Sie: Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung.
https://www.aktion-pro-eigenheim.de/haus/bauforum/expertenrat-baukindergeld-schenkung-uebertragung-1537354927.php