Expertenrat

Baukindergeld: Gilt eine notarielle Übertragung / Schenkung als Erwerb?

Unser Experte aktion pro eigenheim antwortet

Frage von Ruben G. am 19.09.2018 

Gilt eine notarielle  Übertragung / Schenkung als Erwerb?

Antwort von aktion pro eigenheim 

Nein. Für das Baukindergeld zählen der Kauf oder Bau von Wohneigentum als Erwerb. Erbe oder Schenkung werden nicht gefördert.

Bitte beachten Sie: Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung.
 
 
 
 
 
 

https://www.aktion-pro-eigenheim.de/haus/bauforum/expertenrat-baukindergeld-schenkung-uebertragung-1537354927.php