Expertenrat

Bekommen das Baukindergeld nur verheiratete Paare oder auch unverheiratete?

Unser Experte aktion pro eigenheim antwortet

Frage von Julia L. am 27.06.2018 

Bekommen das Baukindergeld nur verheiratete Paare oder auch unverheiratete. Und wie ist, wir haben uns Ende 2017 ein Haus ausgesucht. Wir haben den Kaufvertrag beim Notar noch in 2017 unterschrieben. Jedoch aber mit Übergabe des Hauses im Februar 2018. Bekommt man dann auch Baukindergeld oder bekommt man es nicht, da die Verträge in 2017 Unterzeichnet wurden.

Antwort von aktion pro eigenheim 

Soweit wir wissen wird der Familienbegriff für das Baukindergeld am Geburtstag des ersten Kindes festgemacht und nicht am Trauschein. Ganz genau wissen wir das aber auch erst, wenn die ausführlichen Förderrichtlinien da sind. Für Verträge, die 2017 unterschrieben wurden, kommt die Förderung leider nicht in Betracht, denn wichtig ist das Datum des Kaufvertrags und nicht die Übergabe der Immobilie.

Bitte beachten Sie: Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung.
 
 
 
 
 
 
 

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