Expertenrat

Profitieren wird vom Baukindergeld, wenn wir zwar 2017 den Notarvertrag unterschrieben haben, die Übergabe aber im Januar 2018 war?

Unser Experte aktion pro eigenheim antwortet

Frage von Jennifer M. am 08.05.2018 

Wir haben einen Notarvertrag für ein Haus letztes Jahr am 05.05.17 unterschrieben. Die Übergabe fand aber erst am 27.01.18 statt (Übergabe von  Kosten und Nutzen). Profitieren wir von dem Kinderbaugeld? Bei der Steuer ist ja z.B. nur das Übergabe Datum relevant.

Antwort von aktion pro eigenheim 

Relevant für das Baukindergeld sind Datum der Baugenehmigung (Hausbau) beziehungsweise des Kaufvertrags (Hauskauf), diese müssen für einen Anspruch ab dem 1. Januar 2018 datieren.

Bitte beachten Sie: Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung.
 
 
 
 
 
 
 

Unsere Experten unterstützen Sie gerne bei Ihrer Bauplanung

Newsletter

Jetzt kostenlos anmelden und Sie bleiben auf dem Laufenden.

 
 
 
 
 
aktion-pro-eigenheim.de verwendet Cookies. Durch die Nutzung unseres Ratgeberportals stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Datenschutzerklärung