Expertenrat

Erhalten wir das Baukindergeld auch, wenn wir eine Einliegerwohnung in unserem Neubau vermieten?

Unser Experte aktion pro eigenheim antwortet

Frage von Besey  S. am 10.05.2018 

Wir haben Anfang Mai unsere Baugenehmigung für einen Neubau mit integrierter Einliegerwohnung bekommen. Können wir die Einliegerwohnung fremd vermieten und trotzdem Baukindergeld erhalten? Falls fremdvermieten ein Ausschlusskriterium ist , könnten wir auch die Schwiegermutter notfalls auch unentgeltlich dort einquartieren. Bei drei Kindern würden uns rückwirkend zum Mai 300 Euro Baukindergeld monatlich voraussichtlich zustehen. Falls durch Fremdvermietung bei 400 Euro Kaltmiete dieses wegfällt, würden wir lieber auf das Baukindergeld setzen. Unter welcher Konstellation bleibt uns das Baukindergeld erhalten?

Antwort von aktion pro eigenheim 

Derzeit sind nur die Eckdaten der Förderung bekannt, ein Gesetz und Förderbedingungen gibt es zum Baukindergeld noch nicht. Deshalb können wir die Frage nach den Ausschlusskriterien leider noch nicht beantworten. Der Fokus der Förderung liegt aber sicher darauf, dass Sie und Ihre Kinder das Haus selbst nutzen.

Bitte beachten Sie: Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung.
 
 
 
 
 
 

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