Expertenrat

Wir haben unseren Kaufvertrag im September 2017 unterschrieben, der Kaufpreis ist zum 31.1.2018 vereinbart. Bekommen wir Baukindergeld?

Unser Experte aktion pro eigenheim antwortet

Frage von Lilli L. am 09.05.2018 

Wir haben unseren Kaufvertrag im September 2017 unterschrieben, der Kaufpreis ist allerdings zum 31.1.2018 vereinbart worden. Sind wir dann förderberechtigt oder gilt das Datum der Unterschrift des Kaufvertrages?

Antwort von aktion pro eigenheim 

Nach allem, was jetzt über das Baukindergeld bekannt ist, wird das Datum des Kaufvertrags maßgebend sein (beim Neubau Datum der Baugehmigung).

Bitte beachten Sie: Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung.
 
 
 
 
 
 
 

Unsere Experten unterstützen Sie gerne bei Ihrer Bauplanung

Newsletter

Jetzt kostenlos anmelden und Sie bleiben auf dem Laufenden.

 
 
 
 
 
aktion-pro-eigenheim.de verwendet Cookies. Durch die Nutzung unseres Ratgeberportals stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Datenschutzerklärung