Expertenrat

Wir haben den Kaufvertrag am 21.12.2017 notariell abgeschlossen. Besteht Hoffnung für das Baukindergeld?

Unser Experte aktion pro eigenheim antwortet

Frage von Dennis G. am 27.06.2018 

Wir haben den Kaufvertrag am 21.12.2017 notariell abgeschlossen. Die vollständige Übergabe und damit der Besitz der Immobilie wurde aber erst am 01.05.2018 durchgeführt. Besteht aus diesem Grund Hoffnung?

Antwort von aktion pro eigenheim 

Leider nein. Für die Förderung werden alle Kaufverträge und Baugenehmigungen berücksichtigt, die ab dem 1.1.2018 datiert sind, das ist bei Ihrem Kaufvertrag nicht der Fall, so dass Baukindergeld wohl leider nicht in Frage kommt.

Bitte beachten Sie: Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung.
 
 
 
 
 
 
 

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