Expertenrat

Unser Kaufvertrag wurde Ende 2017 unterschrieben und die Baugenehmigung Anfang 2018 erteilt. Sind wir dann baukindergeldberechtigt?

Unser Experte aktion pro eigenheim antwortet

Frage von Martin K. am 13.05.2018 

Bei den Voraussetzungen für das Baukindergeld ist immer die Rede von Kaufvertrag bzw. Baugenehmigung. Bei uns ist es aber so, dass der Kaufvertrag Ende 2017 unterschrieben und die Baugenehmigung Anfang 2018 erteilt wurde. Sind wir dann Baukindergeldberechtigt?

Antwort von aktion pro eigenheim 

Voraussichtlich wird es so sein, dass für den Kauf schon fertiger Immobilien das Datum des Kaufvertrags gelten wird, für den Neubau das Datum der Baugenehmigung. Alle Details dazu werden sich aber erst klären lassen, wenn das Gesetz und die Förderrichtlinien dazu da sind.

Bitte beachten Sie: Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung.
 
 
 
 
 
 
 

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