Expertenrat

Verwirken wir unseren Anspruch auf Baukindergeld, wenn wir vor Geburt des Kindes ein Haus kaufen?

Unser Experte aktion pro eigenheim antwortet

Frage von Tobias N. am 12.10.2018 

Wenn wir vor der Geburt unseres Kindes ein Haus erwerben, verwirken wir damit unseren Anspruch auf Baukindergeld?

Antwort von aktion pro eigenheim 

Nein, Ihren Anspruch verwirken Sie dadurch nicht. Beim Baukindergeld werden alle Kinder berücksichtigt, die zum Zeitpunkt der Antragstellung im Haushalt leben, und den Antrag stellen Sie ja erst nach Ihrem Einzug.

Bitte beachten Sie: Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung.
 
 
 
 
 
 
 

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