Expertenrat

Wir haben im September 2017 ein Haus gekauft, aber erst im März mit Renovierung und Umbau begonnen. Können wir Baukindergeld erhalten?

Unser Experte aktion pro eigenheim antwortet

Frage von Rhiannon  H. am 01.06.2018 

Wir haben im September 2017 ein Haus gekauft, aber erst im März 2018 angefangen zu renovieren. Auch der Bauantrag (für einen Anbau sowie statisch relevante Änderungen) wurde erst im Frühjahr 2018 gestellt und genehmigt. Können wir damit das Baukindergeld erhalten?

Antwort von aktion pro eigenheim 

Nach allem, was wir bisher zum Baukindergeld wissen, wird das Datum des Kaufvertrags maßgebend sein. Da dieses in 2017 liegt, das Baukindergeld aber nur rückwirkend zum 1.1.2018 eingeführt wird, erhalten Sie voraussichtlich keine Förderung. Bitte beachten Sie: Das ist eine vorläufige Auskunft. Noch gibt es kein Gesetz und keine Förderrichtlinien.

Bitte beachten Sie: Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung.
 
 
 
 
 
 
 

Unsere Experten unterstützen Sie gerne bei Ihrer Bauplanung

Newsletter

Jetzt kostenlos anmelden und Sie bleiben auf dem Laufenden.

 
 
 
 
 
aktion-pro-eigenheim.de verwendet Cookies. Durch die Nutzung unseres Ratgeberportals stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Datenschutzerklärung