Expertenrat

Wären wir nach derzeitigem Stand berechtigt, Baukindergeld zu beantragen, wenn wir unser Doppelhaus damals noch ohne Kinder gebaut haben?

Unser Experte aktion pro eigenheim antwortet

Frage von Florian K. am 03.08.2018 

Wir haben im Jahr 2003 eine Doppelhaushälfte gebaut. Damals waren wir unverheiratet, keine Kinder. 2005 wurde geheiratet und das erste Kind wurde geboren. Seit 2017 sind wir zu fünft und im Doppelhaus wird es etwas eng. Da wir 2003 nicht als Familie gebaut haben, wären wir nach derzeitigem Stand berechtigt, Baukindergeld zu beantragen? Die anderen Bedingungen sind erfüllt (Verdienst/Kindergeld etc.)

Antwort von aktion pro eigenheim 

Nach derzeitigem Stand sollte es klappen mit dem Baukindergeld - hier haben wir zusammengefasst, welche Informationen es bisher zum Thema Ersterwerb gibt. Allerdings sind ja die ausführlichen Förderrichtlinien zur Förderung noch nicht veröffentlicht - wir können es also derzeit auch nicht mit Gewissheit sagen.

Bitte beachten Sie: Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung.
 
 
 
 
 
 
 

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