Expertenrat

Was ist ausschlaggebend für das Baukindergeld, Baubeginn oder Fertigstellung?

Unser Experte aktion pro eigenheim antwortet

Frage von Maik I. am 08.05.2018 

Baukindergeld: Wir haben unser Haus im letzten Jahr fertig gestellt und sind dann auch eingezogen. So wie ich das verstehe bekommen wir dann nichts. was ist denn eigentlich ausschlaggebend, der Tag des Baubeginns oder der Tag der Fertigstellung?

Antwort von aktion pro eigenheim 

Wenn Ihr Haus bereits 2017 fertiggestellt wurde, werden Sie das Baukindergeld voraussichtlich leider nicht beantragen können. Da das entsprechende Gesetz mit den Förderrichtlinien aber wohl erst im Juni verabschiedet wird, kennen wir die ausschlaggebenden Kriterien bisher auch noch nicht. Wir vermuten, dass für das Datum zum Beispiel die Beurkundung des notariellen Kaufvertrages oder das Datum der Baugenehmigung maßgeblich sein könnten.

Bitte beachten Sie: Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung.
 
 
 
 
 
 
 

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