Expertenrat

Grundstücksübertragung und Werkvertrag mit Hausbaufirma von 2017, Baugenehmigung kam im August 2018. Erhalten wir Baukindergeld?

Unser Experte aktion pro eigenheim antwortet

Frage von Steffen S. am 07.10.2018 

Grundstück wurde notariell an mich in 2017 übertragen (von den Eltern). Werkvertrag mit einem Generalunternehmen (Hausbaufirma) wurde am 27.11.2017 unterschrieben. Baugenehmigung kam im August 2018. Erhalten wir Baukindergeld, wenn die anderen Voraussetzungen erfüllt sind?

Antwort von aktion pro eigenheim 

Ja, wenn Sie auf einem eigenen Grundstück und mit einer Hausbaufirma in Eigenregie bauen, kommt das Baukindergeld in Frage. Maßgebend ist in diesem Fall das Datum der Baugenehmigung und Ihres liegt im Förderzeitraum.

Bitte beachten Sie: Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung.
 
 
 
 
 
 
 

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