Expertenrat

Baukindergeld: Wie sieht es bei einer gewerblich genutzten Immobilie aus? Ist der Besitz einer solchen auch ein KO-Kriterium?

Unser Experte aktion pro eigenheim antwortet

Frage von Alexander L. am 23.09.2018 

Eine Voraussetzung zum Erhalt des Baukindergeldes ist, dass man keine weitere Wohnimmobilie besitzt. Wie sieht es bei einer gewerblich genutzten Immobilie aus? Ist der Besitz einer solchen auch ein KO-Kriterium? Die Immobilie wird derzeit an eine Firma vermietet und wurde vor über 100 Jahre auch als Fabrik gebaut.  

Antwort von aktion pro eigenheim 

Nein, der Besitz einer Gewerbeimmobilie ist kein Ausschlusskriterium für das Baukindergeld. Zum entsprechenden Stichtag Baugenehmigung/Kaufvertrag darf nur keine weitere Wohnimmobilie im Besitz des Haushaltes sein.

Bitte beachten Sie: Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung.
 
 
 
 
 
 

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