Expertenrat

Wir haben ein geerbtes Haus abgerissen und mit einem Neubau begonnen. Haben wir einen Anspruch auf das Baukindergeld?

Unser Experte aktion pro eigenheim antwortet

Frage von Reinhold G. am 13.09.2018 

Meine Frau hat 2006 (vor der Hochzeit) ein Haus geerbt, das sie bis jetzt weder selbst genutzt noch vermietet hat. Heuer im Frühjahr haben wir nun das Haus abgerissen und mit einem Neubau begonnen. Haben wir einen Anspruch auf das Baukindergeld? Wir haben 2 Kinder im Grundschulalter.

Antwort von aktion pro eigenheim 

Wir würden die Vorgaben der KfW so auslegen, dass Sie das Baukindergeld nur erhalten, wenn Ihre Frau zum Zeitpunkt der Baugenehmigung keine Immobilie in Ihrem Besitz hatte, d.h. das alte Haus schon abgerissen war. Ob aber der Abriss vielleicht eine Sonderregelung ist und wie das bei der Förderung gehandhabt wird, können Ihnen verbindlich die KfW-Fachberater sagen.

Bitte beachten Sie: Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung.
 
 
 
 
 
 

https://www.aktion-pro-eigenheim.de/haus/bauforum/expertenrat-baukindergeld-geerbtes-haus-abgerissen-neubau-1537534110.php