Expertenrat

Bekommen wir auch Baukindergeld, wenn wir im März eine Immobilie gekauft haben, unser Kind aber erst im Juni zur Welt kommt?

Unser Experte aktion pro eigenheim antwortet

Frage von Thomas  B. am 10.05.2018 

Ich habe eine Frage zum Baukindergeld. Meine Frau und ich haben im März 2018 unsere erste Immobilie erworben. Unser Kind wird jedoch erst im Juni dieses Jahres das Licht der Welt erblicken. Unsere Frage: Muss das Kind beim Abschluss des Kaufvertrages bereits geboren sein, um den Zuschuss zu erhalten oder muss das Kind lediglich beim Antrag geboren sein? Wie verhält es sich mit einem möglichen zweiten Kind in bspw. 2 Jahren? 

Antwort von aktion pro eigenheim 

In der bisherigen Veröffentlichung zum Baukindergeld heißt es: "Gefördert wird der erstmalige Erwerb von Wohneigentum als Familie. Entscheidend  für den Familienbegriff ist der Geburtstag des ersten Kindes. Berücksichtigt werden Kinder, die zum Zeitpunkt der Antragstellung jünger als 18 Jahre alt sind."

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https://www.aktion-pro-eigenheim.de/haus/bauforum/expertenrat-baukindergeld-geburtsdatum-kind-1526032639.php