Wir kaufen im nächsten Monat ein Zweifamilienhaus, von dem wir die größere Wohneinheit bewohnen, die kleinere vermieten werden. Können wir dafür Baukindergeld beantragen? Gilt dafür eine Quadratmeter-Höchstgrenze? Welche weiteren Förderungen stehen uns zur Verfügung?
Ja, auch dann können Sie Baukindergeld beantragen. Den Antrag auf Baukindergeld stellen Sie innerhalb von 3 Monaten nach Ihrem Einzug, und zwar für die von Ihnen bewohnte Wohneinheit. Eine Quadratmeter-Höchstgrenze gibt es beim Baukindergeld nicht. Bei den weiteren Förderungen, die in Frage kommen, ist vor allem die Förderung der Bundesländer zu nennen, die Familien beim Erwerb von Wohneigentum unterstützt.