Expertenrat

Wie verhält es sich mit dem Baukindergeld und einem Wochenendhaus? Welche Kriterien gelten bei der KfW für die Einstufung als Wochenendhaus?

Unser Experte aktion pro eigenheim antwortet

Frage von Oliver H. am 20.01.2019 

Laut einer früheren Antwort in diesem Forum gilt ein Wochenendhaus nicht als Wohnimmobilie. Wir sind Eigentümer eines kleinen Wochenendhauses in der Eifel, wohnen aber mit unseren 2 Kindern in einer Mietwohnung in Köln. Meine Frau und Kinder sind in Köln gemeldet, ich in der Eifel. Welche Kriterien gelten bei der KFW für die Einstufung als Wochenendhaus?

Antwort von aktion pro eigenheim 

In der Regel werden die Kriterien für ein Wochenendhaus durch die Baunutzungsverordnung vorgegeben. Demnach handelt es sich meistens um Sondergebiete / Wochenendhausgebiete, wo schon im Bebauungsplan die bauliche Nutzung und die erlaubte Bauweise festgelegt ist. Ein Wochenendhaus ist gekennzeichnet durch eine begrenzte Fläche und darf nicht als Dauerwohnung genutzt werden. Die Bewohner müssen ihren ständigen Wohnsitz woanders haben, können also nicht mit dem Hauptwohnsitz dort gemeldet sein.

Bitte beachten Sie: Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung.
 
 
 
 
 
 
 

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