Expertenrat

Die Zeitungen schreiben, dass der Einzugstermin für das Baukindergeld maßgebend ist. Haben wir dann eine Chance?

Unser Experte aktion pro eigenheim antwortet

Frage von Mathias H. am 26.06.2018 

Da wir erst 2018 gebaut haben um eine Chance auf das Baukindergeld zu haben, würden wir in die Förderung reinfallen. Die anderen Vorraussetzungen passen bei uns. Die Baugenehmigung haben wir schon im Dezemeber 2016 bekommen, konnten aber nicht anfangen, weil das Baugebiet noch nicht erschlossen war.  Jetzt steht überall, das die Baugenehmigung das entscheidende ist und nicht der Einzug...  im Bericht vom 8.6.2018 in allen Zeitungen stand aber Folgendes:  Fein raus sind Familien, die Anfang dieses Jahres in die eigenen vier Wände gezogen sind, wie es aus dem Haushaltsausschuss heißt: Geld gibt es rückwirkend ab Jahresanfang. Entscheidend ist der Einzugstermin: War der am 1. Januar oder später, kommt das Paar in den Genuss der vollen Förderung, auch wenn die Immobilie im letzten Jahr gebaut wurde – und obwohl es bei Planung und Finanzierung noch nicht davon ausgehen konnte, dass es eine staatliche Förderung bekommen würde.  Sprich jetzt unsere Frage: Wenn der "Einzugstermin" schon im Haushaltsausschuss drin steht, dann hätten wir ja trotzallem gute Chancen?

Antwort von aktion pro eigenheim 

Nach allem, was wir bisher wissen, ist das Datum der Baugenehmigung bzw. des Kaufvertrags für das Baukindergeld maßgebend. Medienberichte, dass das Einzugsdatum entscheidend ist, können wir so nicht bestätigen, dazu liegen uns keine Informationen vor. Wir hoffen, dass die entsprechenden Förderrichtlinien bald vorliegen und es dann Klarheit gibt.

Bitte beachten Sie: Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung.
 
 
 
 
 
 
 

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