Expertenrat

Unser Kaufvertrag ist von Januar 2018, umgezogen sind wir im März, unser Sohn ist im Juli geboren. Erhalten wir Baukindergeld?

Unser Experte aktion pro eigenheim antwortet

Frage von Peer K. am 13.09.2018 

Wir haben unseren Kaufvertrag am 10.01.18 unterzeichnet. Umgemeldet haben wir uns im März. Unser Sohn ist im Juli geboren. Erhalten wir das Baukindergeld?

Antwort von aktion pro eigenheim 

Ja, beim Baukindergeld werden alle Kinder berücksichtigt, die zum Zeitpunkt der Antragstellung im Haushalt leben. Sie haben bis Ende 2018 Zeit, Ihren Antrag zu stellen.

Bitte beachten Sie: Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung.
 
 
 
 
 
 
 

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