Expertenrat

Haben wir mit einer Nachtragsgenehmigung Anspruch auf das Baukindergeld?

Unser Experte aktion pro eigenheim antwortet

Frage von Anja S. am 14.09.2018 

Wir haben die Nachtragsgenehmigung im Mai 2018 bekommen. Der erste Antrag war 2017. Momentan steht erst der Rohbau. Haben wir mit dem Nachtrag Anspuch auf das Baukindergeld? Der Bau wurde auch erst 2018 begonnen.

Antwort von aktion pro eigenheim 

Leider nein. Auch nach einer Änderung im Bauantrag und einer Nachtragsnehmigung gilt für das Baukindergeld das Datum der ursprünglichen Baugenehmigung als Stichtag.

Bitte beachten Sie: Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung.
 
 
 
 
 
 
 

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