Expertenrat

Ist beim Baukindergeld auch die Baubeginnanzeige förderfähig?

Unser Experte aktion pro eigenheim antwortet

Frage von Thorsten K. am 28.03.2019 

Wir haben im Dezember 2017 den Bauantrag bewilligt bekommen und im Februar die Baubeginnanzeige gestellt und März angefangen zu bauen. Warum ist hier der Antrag entscheidend anstatt der tatsächliche Bauabschnitt? Ist die Baubeginnanzeige auch förderfähig?

Antwort von aktion pro eigenheim 

Bei einem Neubau gibt es für das Baukindergeld einen entscheidenden Stichtag - das ist das Datum der Baugenehmigung. Wenn Ihre Baugenehmigung aus 2017 ist, kommt die Förderung leider nicht in Frage. Die Baubeginnanzeige spielt für das Baukindergeld keine Rolle.

Bitte beachten Sie: Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung.
 
 
 
 
 
 

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