Expertenrat

Wenn wir eine Tektur (Änderung zum Bauantrag) stellen, welches Datum ist dann für das Baukindergeld maßgeblich? Ist der Stichtag genehmigter Bauantrag oder Tekturdatum?

Unser Experte aktion pro eigenheim antwortet

Frage von Lisa F. am 06.10.2018 

Wenn wir einen Bauantrag in 2018 genehmigt bekommen und in 2019 eine Tektur (Änderung  zum Bauantrag) stellen, was ist dann für das Baukindergeld maßgeblich? Ist der Stichtag genehmigter Bauantrag oder Tekturdatum? Also gelten die Einkommensteuerbescheide 2015 und 2016 oder 2016 und 2017?

Antwort von aktion pro eigenheim 

Auch bei einer Tektur bleibt das Datum der ursprünglichen Baugenehmigung für das Baukindergeld entscheidend. Was die Steuerbescheide angeht: Das richtet sich nach dem Zeitpunkt der Antragstellung. Es zählen die Einkünfte des zweiten und dritten Kalenderjahres vor der Antragstellung. Bei Antragsstellung 2018 sind also die Einkommensteuerbescheide aus den Jahren 2015 und 2016 einzureichen. Stellen Sie den Antrag 2019, sind die Bescheide 2016 und 2017 nötig.

Bitte beachten Sie: Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung.
 
 
 
 
 
 
 

Unsere Experten unterstützen Sie gerne bei Ihrer Bauplanung

Newsletter

Jetzt kostenlos anmelden und Sie bleiben auf dem Laufenden.

 
 
 
 
 
aktion-pro-eigenheim.de verwendet Cookies. Durch die Nutzung unseres Ratgeberportals stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Datenschutzerklärung