Wir haben am 17.11.2017 den Kaufvertrag unterschrieben. Die Schlüsselübergabe fand am 22.01.2018 sowie die Bezahlung statt. Der Grundbucheintrag ist im Februar verzeichnet worden. Haben wir trotzdem Anspruch?
Nein, leider nicht. Das Baukindergeld gibt es ausnahmslos nur für Kaufverträge, die ab dem 1.1.2018 geschlossen wurden.
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