Expertenrat

Wir haben am 17.11.2017 den Kaufvertrag unterschrieben. Haben wir trotzdem Anspruch auf Baukindergeld?

Unser Experte aktion pro eigenheim antwortet

Frage von Mario R. am 19.09.2018 

Wir haben am 17.11.2017 den Kaufvertrag unterschrieben. Die Schlüsselübergabe fand am 22.01.2018 sowie die Bezahlung statt. Der Grundbucheintrag ist im Februar verzeichnet worden. Haben wir trotzdem Anspruch?

Antwort von aktion pro eigenheim 

Nein, leider nicht. Das Baukindergeld gibt es ausnahmslos nur für Kaufverträge, die ab dem 1.1.2018 geschlossen wurden.

Bitte beachten Sie: Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung.
 
 
 
 
 
 
 

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