Expertenrat

Besteht Aussicht auf Förderung, wenn in alten Gebäuden eine neue Wohnung geschaffen wird?

Unser Experte aktion pro eigenheim antwortet

Frage von Martin R. am 12.09.2018 

Wir haben im Herbst 2017 etwas Land mit einigen alten Gebäuden drauf zusammen mit einem befreundeten (kinderlosen) Ehepaar erworben. Im Frühjahr 2018 haben wir den Bauantrag für unsere neu zu schaffende Wohnung gestellt (in der ersten Etage von einem der alten Gebäude), in die wir nun gerade eingezogen sind. Vor der Fertigstellung dieser neuen Wohnung war allerdings auch schon Wohnraum vorhanden: Für unsere Freunde, nur für uns nicht. Besteht Aussicht auf eine Förderung der Wohnungsbaumaßnahme?

Antwort von aktion pro eigenheim 

Wir vermuten, Ihre Frage zielt auf das Baukindergeld? Das wäre gleichzeitig auch die einzige Förderung, die jetzt nach dem Einzug noch in Frage käme. Allerdings findet sich Ihr Fall - Kauf von bestehenden Gebäude mit Neuschaffung einer Wohnung darin - nicht in den Förderrichtlinien der KfW. Deshalb empfehlen wir Ihnen eine telefonische Beratung der KfW, um diesen "Sonderfall" verbindlich zu klären.

Bitte beachten Sie: Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung.
 
 
 
 
 
 
 

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