Wir haben die Baugenehmigung 2017 erhalten, aber erst 2018 mit dem Bau begonnen. Ist die Baubeginnanzeige auch gültig für das Baukindergeld ?
Unser Experte aktion pro eigenheim antwortet
Frage von Steffi H. am 20.12.2018 Wir haben die Baugenehmigung im Oktober 2017 erhalten aber erst Ende Mai 2018 mit dem Bau unseres Fertighauses begonnen. Ist die Baubeginnanzeige eventuell auch gültig für das Baukindergeld ?
Antwort von aktion pro eigenheim
Die Baubeginnanzeige spielt keine Rolle für das Baukindergeld. Wenn Ihre Baugenehmigung aus 2017 ist, kommt die Förderung leider nicht in Frage.
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