Expertenrat

Wir haben die Baugenehmigung 2017 erhalten, aber erst 2018 mit dem Bau begonnen. Ist die Baubeginnanzeige auch gültig für das Baukindergeld ?

Unser Experte aktion pro eigenheim antwortet

Frage von Steffi H. am 20.12.2018 

Wir haben die Baugenehmigung im Oktober 2017 erhalten aber erst Ende Mai 2018 mit dem Bau unseres Fertighauses begonnen. Ist die Baubeginnanzeige eventuell auch gültig für das Baukindergeld ?  

Antwort von aktion pro eigenheim 

Die Baubeginnanzeige spielt keine Rolle für das Baukindergeld. Wenn Ihre Baugenehmigung aus 2017 ist, kommt die Förderung leider nicht in Frage.

Bitte beachten Sie: Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung.
 
 
 
 
 
 

https://www.aktion-pro-eigenheim.de/haus/bauforum/expertenrat-baugenehmigung-oktober-2017-baukindergeld-1545393530.php