Wir haben die Baugenehmigung im Oktober 2017 erhalten aber erst Ende Mai 2018 mit dem Bau unseres Fertighauses begonnen. Ist die Baubeginnanzeige eventuell auch gültig für das Baukindergeld ?
Die Baubeginnanzeige spielt keine Rolle für das Baukindergeld. Wenn Ihre Baugenehmigung aus 2017 ist, kommt die Förderung leider nicht in Frage.
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