Expertenrat

Haben wir einen Anspruch auf das Baukindergeld, wenn die Baugenehmigung schon im Dezember 2017 vorlag?

Unser Experte aktion pro eigenheim antwortet

Frage von Mareike L. am 08.05.2018 

Wir haben eine Baugenehmigung vom 22.12.2017 für ein EFH. Der Bau hat noch nicht begonnen. Haben wir einen Anspruch auf das Baukindergeld, da die Genehmigung schon im Dezember 2017 vorlag? Müssten/ könnten wir eine neue Baugenehmigung beantragen, um somit in den Genuss der Förderung zu kommen? 

Antwort von aktion pro eigenheim 

In der aktuellen Veröffentlichung der Fraktionsvorstände heißt es: Der Anspruch auf Baukindergeld gilt für alle Kaufverträge beziehungsweise Baugenehmigungen für selbstgenutzte Immobilien in Deutschland, die seit dem 1. Januar 2018 neu abgeschlossen oder erteilt wurden. Auf eine Umdatierung der Baugenehmigung wird sich die Baubehörde vermutlich nicht einlassen.

Bitte beachten Sie: Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung.
 
 
 
 
 
 
 

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