Expertenrat

Wir haben 2016 einen Hausbauvertrag mit einem Fertighausunternehmen unterzeichnet, 2017 ein Grundstück von der Gemeinde gekauft und im August 2018 die Baugenehmigung erhalten. Bekommen wir Baukindergeld?

Unser Experte aktion pro eigenheim antwortet

Frage von Andreas J. am 14.09.2018 

Wir haben im Dezember 2016 einen Hausbauvertrag mit einem Fertighausunternehmen unterzeichnet und im Anschluss daran im Juli 2017 separat ein Grundstück von der Gemeinde erworben. Beide Erwerbe sind losgelöst voneinander geschehen. Die Planung hat ziemlich lange gedauert, so dass wir im August 2018 die Baugenehmigung erhalten haben. Sind wir damit für das Baukindergeld qualifiziert?

Antwort von aktion pro eigenheim 

Ja, beim Bau eines Fertighauses gilt das Datum der Baugenehmigung für das Baukindergeld.

Bitte beachten Sie: Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung.
 
 
 
 
 
 
 

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