Expertenrat

Wir haben den Dachstuhl unserer Immobilie 2017/2018 ausgebaut. Habe ich damit Anspruch auf Baukindergeld?

Unser Experte aktion pro eigenheim antwortet

Frage von Philipp S. am 21.09.2018 

Wir haben den Dachstuhl unserer Immobilie 2017/2018 ausgebaut. Den Antrag haben wir im Juni 2017 gestellt, die Genehmigung wurde im Oktober 2017 erteilt, die Fertigstellung und der Einzug war Anfang diesen Jahres. Habe ich damit Anspruch auf Baukindergeld?

Antwort von aktion pro eigenheim 

Nein, das Baukindergeld kann nur für den Kauf oder Bau einer Wohnimmobilie beantragt werden, nicht aber für einen Dachausbau.

Bitte beachten Sie: Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung.
 
 
 
 
 
 

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