Ich habe 1/8 meines Elternhauses geerbt. Grundbucheintrag war noch nicht vollzogen. Ich habe nun dem Rest das Haus abgekauft und dafür einen Kredit aufgenommen. Der ursprüngliche Antrag wurde zurück genommen und ich wurde nun ins Grundbuch eingetragen. Habe ich Anspruch auf Baukindergeld?
Ja, nach Auskunft der KfW ist es möglich, das Baukindergeld dann zu beantragen, wenn nach dem Kauf mindestens 50 % des Hauses in Ihrem Eigentum sind.
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