Expertenrat

Wir haben schon unsere Baugenehmigung, durch die Baufirma ergeben sich aber immer neue Änderungen. Brauchen wir eine Nachtragsbaugenehmigung?

Unser Experte aktion pro eigenheim antwortet

Frage von Nancy W. am 28.01.2019 

Wir wollen ein neues Einfamilienhaus in Fertigbauweise 1 1/2-geschossig bauen. Die Baugenehmigung vom Bauamt Berlin-Köpenick liegt seit September 2018 vor. Nun kommt die Baufirma auf immer neue Änderungen. Die Erste sogar die Statik betreffend, eine Änderung eines Raumes (Elternschlafzimmer) im OG mit einem genehmigten Durchgang von 1,32m nun geändert auf 1,16m und einer zusätzlichen Wandverschiebung. Dann einer Änderung der Anordnung der Sanitärobjekte im OG-Bad, weil die Wanne am Fenster nicht eingefliest werden kann (Abstand zum Fenster zu klein), woraus sich zudem eine Verschiebung der Fenster im Bad und dem HWR im EG ergibt. Und ganz aktuell die Verschiebung des Schornsteins an eine Erkerwand, woraus sich für uns vorauss. zusätzliche Dämmmaßnahmen (Brandschutz) bei Wand und Decke ergeben. Sind diese Maßnahmen bereits wesentlich und erfordern einen Nachtrag zur Baugenehmigung?

Antwort von aktion pro eigenheim 

Wenn sich nach Erteilen der Baugenehmigung noch Änderungen ergeben - wie z.B. der Wegfall oder die zusätzliche Planung eines Fensters, Änderungen am Grundriss oder an der Fassadengestaltung  -, dann kann eine Nachtragsbaugenehmigung - auch Tektur genannt - notwendig werden. D.h. es muss eine erneute Prüfung seitens der Bauaufsichtsbehörde stattfinden. Da Sie andeuten, dass es bei Ihnen Grundrissänderungen und auch eine Verschiebung der Fenster und des Schornsteins geben wird, kann das tatsächlich nötig sein. Bei einer Rücksprache mit dem Bauamt vor Ort können Sie das klären.

Bitte beachten Sie: Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung.
 
 
 
 
 
 
 

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