Expertenrat

Wir möchten ein Grundstück mit Abrissobjekt kaufen und anschließend einen Neubau errichten. Gilt für das Baukindergeld der Kauf oder der Neubau?

Unser Experte aktion pro eigenheim antwortet

Frage von Waldemar J. am 20.12.2018 

Wir möchten ein Grundstück mit einem Abrissobjekt erwerben und anschließend einen Neubau errichten. Gilt für das Baukindergeld in der Konstellation der Kauf der Altimmobilie oder die Baugenehmigung des Neubaus als Voraussetzung für die Antragstellung? Des Weiteren soll der Neubau ein EFH (Eigennutzung) inkl. Einliegerwohnung (für die Eltern) sein. Hat die Einliegerwohnung Auswirkungen auf das Baukindergeld? 

Antwort von aktion pro eigenheim 

In diesem Fall kann das Baukindergeld für den Neubau beantragt werden. Die KfW schreibt dazu:

"Wird eine bestehende Wohnimmobilie, insbesondere die Wohn­fläche, voll­ständig rück­gebaut bzw. abgerissen und auf dem Grund­stück eine neue Wohn­immobilie zur Selbst­nutzung errichtet, kann für die Neu­schaffung der Wohn­immobilie eine Förderung mit Baukinder­geld beantragt werden. Stichtag für die Förder­berechtigung durch das Baukinder­geld für Neubauvorhaben ist, auch rückwirkend zum 01. Januar 2018, die Erteilung der Bau­genehmigung bzw. die Bau­anzeige bei nicht genehmigungs­pflichtigen Bauvorhaben.

Der Abriss der Bestandsimmobilie muss zum Zeit­punkt der Antrag­stellung (spätestens 3 Monate nach Einzug in die neue Wohn­immobilie) erfolgt sein. Zusätzlich zu den im Merk­blatt geforderten Nachweis­dokumenten muss der Antrag­steller anhand geeigneter Dokumente belegen, dass der Abriss zum Zeitpunkt der Antrag­stellung erfolgt ist (z. B. durch Rechnung)."

Die Einliegerwohnung hat keinen Einfluss auf das Baukindergeld. Sie beantragen die Förderung für die von Ihnen bewohnte Wohneinheit.

Bitte beachten Sie: Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung.
 
 
 
 
 
 
 

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